Einschreibeoptionen
Facheinschlägige (Umweltbereich, Agrarbereich) Berufspraxis ist mit dem Start der neuen Curricula ab dem Wintersemester 2016/2017 ein verpflichtender Teil um die Hochschulausbildung abschließen zu können. In der Berufspraxis soll erworbenes Wissen angewandt und mit persönlichen Erfahrungen verknüpft neue Erkenntnisse und Perspektiven bringen.
Sie finden hier auch die aktuellen Fristen für die Einreichung der Berufspraxisanträge.
Abgabefrist WS 2024 -> 31.12.2024
-> Rückmeldung erfolgt bis -> 14.02.2025
Bei Anfragen via Mail bitte IMMER die Fachrichtung & den Studienbeginn angeben.
WICHTIG - WICHTIG - WICHTIG -> Der Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufspraxis kann NUR über die Lernplattform abgewicklelt werden. Bitte füllen Sie das FORMULAR komplett aus (Unterschriften, Betriebskennzahl, mindestens 3 Arbeitsschwerpunkte etc.) und laden Sie Ihre Dateien in einer logischen Ordnung hoch.
WICHTIG - WICHTIG - WICHTIG - > Wenn Sie Ihr Studium zum ehestmöglichen Zeitpunkt abschließen möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Berufspraxisgenehmigung spätestens gegen Ende des vorletzten Semesters stellen.
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GOOD NEWS - GOOD NEWS - GOOD NEWS - GOOD NEWS - GOOD NEWS - GOOD NEWS
Aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen ist es schwieriger geworden Berufspraxis zu erwerben. Damit der Nachweis der Berufspraxis kein Hindernis für einen fristgerechten Bachelorabschluss darstellt, kommt die Hochschule den Studierenden hier entgegen.
Ab dem 1. Oktober 2020 und bis auf Weiteres werden auch Berufspraxisstunden unter EQR-Niveau 4 angerechnet. Für Sie als Studierende ändert sich beim Ablauf der Anerkennung der Berufspraxis nichts d.h. für Sie bleibt alles so wie bisher. Bei der Genehmigung der Berufspraxis durch die Administration werden jedoch die erbrachten Berufspraxisstunden unter EQR-Niveau 4 mitberücksichtigt.
Um Missverständnisse zu vermeiden sei hier angemerkt, alle andern geltenden Vorgaben, wie z.B. die Limitierung der „Sonstigen Beschäftigungsformen“ (Mitarbeit Familienbetrieb, Ehrenamt, Vereinstätigkeit, Volontariat…) mit 750 Stunden in Summe, bleiben bestehen. Der Anlass für diesen Schritt sind die Corona bedingten Einschränkungen. Alle bisherigen Berufspraxisgenehmigungen bleiben aufrecht d.h. es gibt keine rückwirkende Berufspraxis Anerkennung.
FAZIT: Die Bewertung der Berufspraxis erfolgt auch weiterhin auf EQR-Niveaus, so wie bisher. Ab 01.Oktober 2020 werden bei der Berufspraxisgenehmigung bis auf Weiteres auch die erbrachten Berufspraxisstunden unter EQR-Niveau 4 angerechnet.